1. Zutritt
Der Zutritt von unter 18 jährigen ist nur in Begleitung der Eltern
oder einer „erziehungsbeauftragten Person“ ab 21 Jahre erlaubt. Am Einlass
wird gegebenenfalls das Alter durch Überprüfung eines
Lichtbildausweises festgestellt. Alle Besucher erhalten farbige
Armbänder und müssen diese im Festzelt jederzeit vorzeigen können.
Werden Armbänder entfernt, so ist kein Zutritt zum Festzelt
gestattet.
2. Aufenthalt von Minderjährigen
Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren dürfen bis 24 Uhr auf
der Veranstaltung anwesend sein (Ausweis wird einbehalten,
Minderjährige erhalten farbig markierte Armbänder). Die zeitlichen
Beschränkungen entfallen, wenn der Jugendliche in Begleitung der
Eltern oder einer „erziehungsbeauftragten Person“ mit
schriftlicher Erziehungsbeauftragung ist. Die
„erziehungsbeauftragte Person“ muss mindestens 21 Jahre alt
sein und in der Lage sein, die ihm
übertragenen Erziehungspflichten zu erfüllen.
Der Aufenthalt von Minderjährigen in der Bar ist untersagt.
3. Abgabe von alkoholischen Getränken
An Jugendliche werden keine branntweinhaltigen Getränke abgegeben!
Die Weitergabe von branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige
ist untersagt und wird mit dem Verweis vom Festgelände geahndet. Erkennbar Betrunkene werden am Einlass abgewiesen (auch, wenn sie
eine gültige Eintrittsmarke vorweisen können!). Alkoholische
Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. (Taschenkontrolle!!)
4.. Ausweis- und Unterschriftsfälschung
Wer versucht, sich mit einem fremden oder gefälschten Ausweis
Zutritt zu verschaffen, bzw. eine gefälschte
„Erziehungsbeauftragung“ vorlegt, wird der Polizei gemeldet.
Zusätzlich wird ein Hausverbot verhängt.
Ein Formular zur
Erziehungsbeauftragung
können sie HIER herunterladen.
5. Hausrecht
Der Veranstalter kann jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch
machen.
6. Weitere Bestimmungen
Weitere Bestimmungen werden durch Aushänge auf dem Gelände bekannt
gemacht. Diese sind Teil der Veranstaltungsordnung
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