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08.02.2014
Vollzug des Kinderschutzgesetzes
08.02.2014
Infoveranstaltung "sexuelle Prävention"
Gemäß Vollzuq des Kinderschutzgesetzes - § 72 a SGB VIII ist der Sportverein
DJK Unterspiesheim zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet.
Vor dem Vereinsjugendtag findet für alle Trainer und Betreuer des SV DJK
Unterspiesheim und JFG Kolitzheimer Gau eine Infoveranstaltung zum Thema
"sexuelle Prävention" statt. In der Informationsveranstaltung wird ein
Vertreter der DJK Sportjugend bzw. des Kreisjugendringes die Maßnahmen
erläutern.
- Jeder ehrenamtliche/-r Mitarbeiter/-in in der Jugendarbeit des SV DJK
Unterspiesheim ist verpflichtet eine Selbstverpflichtungserklärung zu
unterschreiben und einzuhalten.
Selbstverpflichtungserklärung
- Zur Sicherstellung der Voraussetzungen des § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII
verpflichtet sich der Träger, nur Personen im Sinne des § 4 der Vereinbarung
zu beschäftigen, zu beauftragen oder ehrenamtlich einzusetzen, von denen er
sich zu Beginn und danach in der Regel alle fünf Jahre ein erweitertes
Führungszeugnis (FZ) nach §§ 30 Abs. 5, 30a Abs. 1 BZRG hat vorlegen lassen.
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