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SV DJK UNTERSPIESHEIM

08.02.2014

Vollzug des Kinderschutzgesetzes

 

08.02.2014
Infoveranstaltung "sexuelle Prävention"

Gemäß Vollzuq des Kinderschutzgesetzes - § 72 a SGB VIII ist der Sportverein DJK Unterspiesheim zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet.
Vor dem Vereinsjugendtag findet für alle Trainer und Betreuer des SV DJK Unterspiesheim und JFG Kolitzheimer Gau eine Infoveranstaltung zum Thema "sexuelle Prävention" statt. In der  Informationsveranstaltung wird ein Vertreter der DJK Sportjugend bzw. des Kreisjugendringes die Maßnahmen erläutern.

  • Jeder ehrenamtliche/-r Mitarbeiter/-in in der Jugendarbeit des SV DJK Unterspiesheim ist verpflichtet eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterschreiben und einzuhalten.
    Selbstverpflichtungserklärung
     
  • Zur Sicherstellung der Voraussetzungen des § 72a Abs. 2, 4 SGB VIII verpflichtet sich der Träger, nur Personen im Sinne des § 4 der Vereinbarung zu beschäftigen, zu beauftragen oder ehrenamtlich einzusetzen, von denen er sich zu Beginn und danach in der Regel alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis (FZ) nach §§ 30 Abs. 5, 30a Abs. 1 BZRG hat vorlegen lassen.

>> weiterführende Informationen

© SV DJK Unterspiesheim, 20.11.2016