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SV DJK UNTERSPIESHEIM

Schweinfurter Tagblatt / Volkszeitung vom 17.05.2000 (BM)

Im Hinblick auf Bierfest Thema Jugendschutz erörtert - Fazit:

Initiative von Vereinen gefragt

UNTERSPIESHEIM (BM) 
Im Hinblick auf das Bierfest am Wochenende mit dem beliebten Beatabend der DJK veranstaltete der Verein einen Informationsabend zum Thema ,,Braucht die Jugend einen Schutz?".

Als Referentin fungierten die Jugendpflegerin des Landkreises Schweinfurt, Bettina Steinschauer, und Norbert Kehl von der Polizeiinspektion Schweinfurt-Land. Mit ihrer Erfahrung in Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz hatten sie Tipps für Eltern und auch für den Veranstalter des nahenden Beatabends parat. 
Die Referentin nannte oberstes Ziel des Jugendschutzes Prävention gegen mögliche Gefährdungen wie Sucht, Gewalt oder ideologische Gefahrdung. Wegen der Aktualität des Themas stand beim Vortrag die Gefahr in der Freizeit, vor allem bei Abendveranstaltungen, im Mittelpunkt Dazu erläuterte Norbert Kehl das Jugendschutzgesetz, in dem den Jugendlichen, aufgeteilt in drei Altersgruppen, bei ihrer Freizeitgestaltung zeitlich und räumlich Grenzen gesetzt sind. Zur Einhaltung des Jugendschutzes habe die Polizeiinspektion Schweinfurt verstärkt Großkontrollen bei Beatabenden und anderen Tanzveranstaltungen angelegt, insgesamt drei im vergangenen Halbjahr. Seit man härter durchgreife, habe die Polizei unzählige Falle von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz aufgedeckt. Das Auffälligste sei die große Anzahl der minderjährigen Jugendlichen, die lange nach Mitternacht bei Veranstaltungen aufgegriffen werden, sagte Kehl. 
Für Manfred Meinhardt. den Vorsitzenden des Sportvereins, stellte sich vor allem die Frage, was seitens der Veranstalter zu beachten sei. Laut Steinschauer muss vor allem der Einhaltung folgender Punkte Beachtung geschenkt werden: Unter 16 Jahren herrsche Alkohol- und Rauchverbot, und die Begleitung eines Erziehungsberechtigten sei erforderlich. 16- und 18-Jährige dürfen ohne Erziehungsberechtigten längstens bis 24 Uhr verweilen und keinen Alkohol konsumieren, jedoch ist und der Verzehr von Bier, Wein und weinhaltigen Getränken möglich. Lockerungen dieser Punkte gibt es nur bei einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers. Der Veranstalter habe außerdem die Kontrollpflicht (gegebenenfalls Einlasskontrollen und beim Ausschank von Alkohol die entsprechenden Vorschriften, einzuhalten.
Die Anwesenden äußerten allgemein dass hauptsächlich der späte Veranstaltungsbeginn Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mit sich bringe, denn wenn sich die Tanzfläche erst um 23 Uhr fülle, wollen auch die Minderjährigen nicht schon um 24 Uhr nach Hause. In einer Ideensammlung erarbeitete man, was seitens der Veranstalter zur Verbesserung ,der Situation beigetragen werden könne. Vorschläge wie früherer Beginn  der Musik, bessere Schulung der Ausrichter, Angebot von Freigetränken zu Beginn der Veranstaltung, vermehrt: Elternarbeit und der direkte Kontakt zu den Jugendlichen wurden gebracht. Daneben ergab sich der Vorschlag, durch Eigeninitiative von Vereinen und Verbanden selbst jugendgerechte Veranstaltungen zu organisieren. 
Die Referentin merkte in der Diskussion an, dass sich das Ausgehverhalten in Jahrzehnten verschoben hat Es sei heutzutage nicht mehr denkbar, schon um 21 Uhr Besucher zu einer Disco zu erwarten. Auch Bürgermeister Horst Herbert, der sich ebenfalls unter die Zuhörer gesellt hatte, bekräftigte dies. ,,Der gesamte Lebensrhythmus hat sich zeitlich verändert, er lässt sich nicht mehr zurückdrehen, höchstens bremsen." Als Möglichkeit hierfür sah er die Ablehnung der Sperrzeitverkürzung.
Das Jugendschutzgesetz wurde von den Anwesenden keinesfalls als veraltet eingestuft, denn Kinder und Jugendliche durchleben heutzutage genauso wie die Jugend vor zehn oder 20 Jahren verschiedene Entwicklungsphasen, in denen sie auf den Schutz durch das Gesetz ebenso wie auf die Unterstützung der Eltern angewiesen seien.

 
© SV DJK Unterspiesheim, 28.02.2016