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Schweinfurter Tagblatt / Volkszeitung vom 17.05.2000 (BM)
Im Hinblick auf Bierfest Thema Jugendschutz erörtert - Fazit:
Initiative von Vereinen gefragt
UNTERSPIESHEIM (BM)
Im Hinblick auf das Bierfest am Wochenende mit dem beliebten Beatabend der
DJK veranstaltete der Verein einen Informationsabend zum Thema ,,Braucht die
Jugend einen Schutz?".
Als Referentin fungierten die Jugendpflegerin des Landkreises Schweinfurt,
Bettina Steinschauer, und Norbert Kehl von der Polizeiinspektion
Schweinfurt-Land. Mit ihrer Erfahrung in Bereich erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz hatten sie Tipps für Eltern und auch für den Veranstalter des
nahenden Beatabends parat.
Die Referentin nannte oberstes Ziel des Jugendschutzes Prävention gegen mögliche
Gefährdungen wie Sucht, Gewalt oder ideologische Gefahrdung. Wegen der
Aktualität des Themas stand beim Vortrag die Gefahr in der Freizeit, vor allem
bei Abendveranstaltungen, im Mittelpunkt Dazu erläuterte Norbert Kehl das
Jugendschutzgesetz, in dem den Jugendlichen, aufgeteilt in drei Altersgruppen,
bei ihrer Freizeitgestaltung zeitlich und räumlich Grenzen gesetzt sind. Zur
Einhaltung des Jugendschutzes habe die Polizeiinspektion Schweinfurt verstärkt
Großkontrollen bei Beatabenden und anderen Tanzveranstaltungen angelegt,
insgesamt drei im vergangenen Halbjahr. Seit man härter durchgreife, habe die
Polizei unzählige Falle von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
aufgedeckt. Das Auffälligste sei die große Anzahl der minderjährigen
Jugendlichen, die lange nach Mitternacht bei Veranstaltungen aufgegriffen
werden, sagte Kehl.
Für Manfred Meinhardt. den Vorsitzenden des Sportvereins, stellte sich vor
allem die Frage, was seitens der Veranstalter zu beachten sei. Laut Steinschauer
muss vor allem der Einhaltung folgender Punkte Beachtung geschenkt werden: Unter
16 Jahren herrsche Alkohol- und Rauchverbot, und die Begleitung eines
Erziehungsberechtigten sei erforderlich. 16- und 18-Jährige dürfen ohne Erziehungsberechtigten
längstens bis 24 Uhr verweilen und keinen Alkohol konsumieren, jedoch ist und
der Verzehr von Bier, Wein und weinhaltigen Getränken möglich. Lockerungen
dieser Punkte gibt es nur bei einer Veranstaltung eines anerkannten
Jugendhilfeträgers. Der Veranstalter habe außerdem die Kontrollpflicht
(gegebenenfalls Einlasskontrollen und beim Ausschank von Alkohol die
entsprechenden Vorschriften, einzuhalten.
Die Anwesenden äußerten allgemein dass hauptsächlich der späte
Veranstaltungsbeginn Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mit sich bringe,
denn wenn sich die Tanzfläche erst um 23 Uhr fülle, wollen auch die Minderjährigen
nicht schon um 24 Uhr nach Hause. In einer Ideensammlung erarbeitete man, was
seitens der Veranstalter zur Verbesserung ,der Situation beigetragen werden
könne. Vorschläge wie früherer Beginn der Musik, bessere Schulung der
Ausrichter, Angebot von Freigetränken zu Beginn der Veranstaltung, vermehrt:
Elternarbeit und der direkte Kontakt zu den Jugendlichen wurden gebracht.
Daneben ergab sich der Vorschlag, durch Eigeninitiative von Vereinen und
Verbanden selbst jugendgerechte Veranstaltungen zu organisieren.
Die Referentin merkte in der Diskussion an, dass sich das Ausgehverhalten in Jahrzehnten
verschoben hat Es sei heutzutage nicht mehr denkbar, schon um 21 Uhr Besucher zu
einer Disco zu erwarten. Auch Bürgermeister Horst Herbert, der sich ebenfalls
unter die Zuhörer gesellt hatte, bekräftigte dies. ,,Der gesamte
Lebensrhythmus hat sich zeitlich verändert, er lässt sich nicht mehr
zurückdrehen, höchstens bremsen." Als Möglichkeit hierfür sah er die
Ablehnung der Sperrzeitverkürzung.
Das Jugendschutzgesetz wurde von den Anwesenden keinesfalls als veraltet
eingestuft, denn Kinder und Jugendliche durchleben heutzutage genauso wie die
Jugend vor zehn oder 20 Jahren verschiedene Entwicklungsphasen, in denen sie auf
den Schutz durch das Gesetz ebenso wie auf die Unterstützung der Eltern
angewiesen seien.
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